ie unter der Über­schrift Außen­dienst in der Arbeits­be­schrei­bung vom 25.11.2013 auf­ge­führ­ten Tätig­kei­ten machen ins­ge­samt einen Anteil von 73% an der Arbeits­zeit des Ange­stell­ten aus und bil­den damit den Schwer­punkt sei­ner Arbeit. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn­an­spruch tritt eigen­stän­dig neben den arbeits­ver­trag­li­chen Ent­gelt­an­spruch und greift in…, Öffent­li­che Arbeit­ge­ber – und der schwer­be­hin­der­te… Den öffent­li­chen Arbeit­ge­ber trifft in einem Pro­zess die Dar­le­gungs- und Beweis­last dafür, dass der schwer­be­hin­der­te Bewer­ber offen­sicht­lich fach­lich unge­eig­net im Sin­ne von § 82 Satz…, Die VBL-Ren­­te im Ver­sor­gungs­aus­gleich – und der Tod des… Nach § 37 Abs. Die Tätig­keit erfor­dert sowohl „gründ­li­che und viel­sei­ti­ge Fach­kennt­nis­se“ sowie „selb­stän­di­ge Leis­tun­gen“ im Tarifsinne. Unsere Firma wurde am 1.3.1971 durch den Gärtnermeister Wolfgang Raguse gegründet. Der Gemeindevollzugsdienst bzw.gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) ist in Baden-Württemberg und Sachsen eine Einrichtung der Gemeinden in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde, welcher für den Vollzug und die Vollstreckung bestimmter Bereiche des Polizeirechts zuständig ist. Im Hin­blick auf die zutref­fen­de Ein­stu­fung inner­halb der Ent­gelt­grup­pe ist die Rege­lung des § 16 TVöD zu berück­sich­ti­gen. Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers, der bei der beklagten Stadt seit Februar 2001 als Außendienstmitarbeiter im Ordnungsdienst für den Innenstadtbereich, danach im zentralen Städtischen Ordnungsdienst (SOD) und sodann im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) tätig ist. Im Bereich es Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts hat der Ange­stell­te unstrei­tig die Mög­lich­keit, Ver­warn­gel­der bis zur Höhe von 55, 00 EUR zu ver­hän­gen. Eine ein­heit­li­che Betrach­tung steht zudem damit in Ein­klang, dass die ein­zel­nen Tätig­kei­ten in der Arbeits­be­schrei­bung unter einer Über­schrift auf­ge­führt sind. Unschäd­lich ist hier­bei, dass der Ange­stell­te nicht die kom­plet­ten Regel­wer­ke ken­nen muss und es jeweils auf ein­zel­ne Rege­lun­gen die­ser Norm­kom­ple­xe im Arbeits­all­tag des Ange­stell­ten ankommt. November erneut Kontrollen … Von selb­stän­di­gen Leis­tun­gen in rechts­er­heb­li­chem Aus­maß ist dann aus­zu­ge­hen, wenn ohne sie ein sinn­voll ver­wert­ba­res Arbeits­er­geb­nis nicht erzielt wer­den könnte. Erfor­der­lich ist jedoch, dass bereits zu Beginn einer Tätig­keit deren tarif­li­che Wer­tig­keit fest­steht [1]. 18. Eingruppierung - Vollzugsdienst - selbstständige Leistung. Kenn­zeich­nend für selb­stän­di­ge Leis­tun­gen im tarif­li­chen Sin­ne ist – ohne Bin­dung an ver­wal­tungs­recht­li­che Fach­be­grif­fe – ein wie auch immer gear­te­ter Ermes­sens, Ent­schei­dungs, Gestal­tungs- oder Beur­tei­lungs­spiel­raum bei der Erar­bei­tung eines Arbeits­er­geb­nis­ses. Denk­bar ist zwar, dass sich der Wis­sens­be­reich nur auf ein ein­zel­nes, abge­grenz­tes Teil­ge­biet beschränkt, in dem der Ange­stell­te ein­ge­setzt wird [3], jedoch reicht ein eng abge­grenz­tes Teil­ge­biet mit einer nur rou­ti­ne­mä­ßi­ger Bear­bei­tung nicht aus. Nach Absatz 2 die­ser Rege­lun­gen wer­den die Beschäf­tig­ten der Stu­fe 1 zuge­ord­net, sofern kei­ne ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung vor­liegt. Alle Fortbildungsangebote gliedern sich in einen rechtstheoretischen Teil … Stellenangebote Koblenz Alle neuen Stellen finden Sie bei Jobrapido. 1 OWiG bzw. In der Stel­len­be­schrei­bung heißt es: Zur Wahr­neh­mung des Auf­ga­ben­ge­bie­tes sind fol­gen­de Geset­zes­kennt­nis­se, Fach­kennt­nis­se und Spe­zi­al­kennt­nis­se erfor­der­lich: Poli­zei­ge­setz, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht, Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, Stra­ßen­ge­setz, Satzungen/​Polizeiverordnungen, sons­ti­ge sat­zungs­recht­li­che Nor­men, deren Voll­zug dem GVD obliegt. Da der Ange­stell­te unstrei­tig die in der Arbeits­be­schrei­bung vom 25.11.2013 auf­ge­führ­ten Tätig­kei­ten aus­übt, ist zu unter­stel­len, dass er die sich aus der Stel­len­be­schrei­bung und der Dienst­an­wei­sung erge­ben­den Vor­schrif­ten und Geset­ze tat­säch­lich ken­nen muss. Institution: Kommunaler Vollzugsdienst Leitstelle Wasserweg 7-9 54292 Trier Telefon: 0651/718-4321 (montags bis freitags von 7.30 bis 0.30 Uhr, samstags von 10 bis 2 Uhr, sonntags kein Dienst) Die Ausstattung und Uniformierung der kommunalen Vollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz obliegt der jeweiligen Kommune. In dem Urteil vom 21.03.2012 (4 AZR 266/10) hat das BAG in … Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Bürgerinnen und Bürger verwenden oft sogar noch ... Was sie vor allem wurmt: Die Eingruppierung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. : „Die Tätig­keit fin­det über­wie­gend im Außen­dienst statt. Der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kommunaler Unter-nehmen kommt - ebenso wie der bei Eigenbetrieben- im Verhältnis zur handelsrecht - lichen Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften eine eigenständige Funktion zu. Viel­sei­ti­ge Kennt­nis­se erfor­dern dem­ge­gen­über eine Erwei­te­rung des Fach­wis­sens sei­nem Umfang nach. Es wer­den Abwä­gungs­pro­zes­se ver­langt, in deren Rah­men Anfor­de­run­gen an das Über­le­gungs­ver­mö­gen gestellt wer­den. Aus die­sen Rege­lun­gen zu den Auf­ga­ben und Befug­nis­sen folgt, dass dem Ange­stell­ten bei Aus­übung sei­ner Tätig­keit ein Ermes­sens- und Ent­schei­dungs­spiel­raum zukommt. Der Ange­stell­te hat, wenn er sich auf Strei­fe begibt, auf sämt­li­che ihm hier­bei auf­fal­len­den Regel­ver­stö­ße und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, die in sei­nen Zustän­dig­keits­be­reich fal­len, ent­spre­chend zu reagie­ren und ins­be­son­de­re erfor­der­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen. Geset­zen, Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten und Tarif­be­stim­mun­gen des frag­li­chen Auf­ga­ben­krei­ses vor­aus. Beschäftigte Gemeindlicher, Das Ordnungs- und Bürgeramt sucht Sie als Beschäftigte*n für, Dienstbetriebes Verpflichtende Teilnahme am Grundlehrgang Auch inso­weit kommt ihm ein Ent­schei­dungs­spiel­raum zu. 2. Dass der Ange­stell­te bereits unun­ter­bro­chen eine Tätig­keit ent­spre­chend der Ent­gelt­grup­pe 8 Stu­fe 2 über einen Zeit­raum von zwei Jah­ren aus­übt (§ 16 Abs. Januar 2011 um 20:49 Uhr Kommunaler Vollzugsdienst stellt sich vor. Dies ergibt sich aus Sicht der Arbeits­ge­richt bereits aus der Stel­len­be­schrei­bung vom 25.11.2013 und ins­be­son­de­re der Dienst­an­wei­sung für den Gemein­de­voll­zugs­dienst vom 12.12.2012 . Die maß­geb­li­che Stel­len­be­schrei­bung stammt aus dem Jahr 2013, die Dienst­an­wei­sung gilt erst ab 2013. 3 TVöD), ist nicht ersicht­lich. Unter Berück­sich­ti­gung der Aus­schluss­frist gemäß § 37 TVöD und der schrift­li­chen Gel­tend­ma­chung des Ange­stell­ten am 31.10.2012 kann er die Ein­grup­pie­rung in die Ent­gelt­grup­pe 8 Stu­fe 2 rück­wir­kend zum 01.05.2012 verlangen. Kommunaler Vollzugsdienst. Auch wenn zwi­schen den Par­tei­en die Reich­wei­te der Ent­schei­dungs­be­fug­nis­se des Ange­stell­ten bei Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen strei­tig ist, ver­bleibt auch nach dem Vor­trag der Beklag­ten dem Gemein­de­voll­zugs­dienst ein gewis­ser Ent­schei­dungs­spiel­raum, wo genau die Geschwin­dig­keits­mes­sung erfol­ge, sofern der Ange­stell­te im Auf­trag für Buß­geld­be­hör­den, Mel­de- und Aus­län­der­be­hör­de, Ermitt­lun­gen wahr­nimmt, hat er unstrei­tig einen Spiel­raum hin­sicht­lich der Fra­ge, wie er die Ermitt­lun­gen wahr­nimmt, d.h. wel­che kon­kre­ten Ermitt­lungs­maß­nah­men er ergreift. Eine selb­stän­di­ge Leis­tung im Tarif­sin­ne ist dann anzu­neh­men, wenn eine Gedan­ken­ar­beit erbracht wird, die im Rah­men der für die Ver­gü­tungs­grup­pe vor­aus­ge­setz­ten Fach­kennt­nis­se hin­sicht­lich des ein­zu­schla­gen­den Weges, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich des zu fin­den­den Ergeb­nis­ses, eine eige­ne Beur­tei­lung und eine eige­ne Ent­schlie­ßung erfor­dert. Hier­bei berück­sich­tig­te das Arbeits­ge­richt zunächst den Inhalt der Stel­len­be­schrei­bung sowie der Dienst­an­wei­sung. 1 PolG. 157 AEUV, § 3 Abs. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Unstrei­tig hat er bei Strei­fen­gän­gen auf Auf­fäl­lig­kei­ten jeder Art (Stö­run­gen der Sicher­heit und Ord­nung) zu reagie­ren. Die Beitreibung und Vollstreckung öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlichher Forderungen durch einen Angestellten im Vollzugsdienst erfordern regelmäßig gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen. neuen Jahreskatalog - Sächsische Verwaltungs 2016 Wirtschaft und Verwaltung Personal und Organisation Gesundheit und Soziales Kultur und Kommunikation Bau und Immobilien Zweigstelle Chemnitz Landesdirektion Chemnitz Altchemnitzer Straße 41 | 09120 Chemnitz Tel. Eine Tätig­keit im Gemein­de­voll­zugs­dienst – im Außen­dienst (Strei­fen­dienst) – erfüllt die tarif­li­chen Tätig­keits­merk­ma­le der Ver­gü­tungs­grup­pe V c des all­ge­mei­nen Teils der Anla­ge 1 a (VKA). Aus den Rege­lun­gen zur erwei­ter­ten sach­li­chen Zustän­dig­keit in der Dienst­an­wei­sung ergibt sich, dass der Ange­stell­te poli­zei­li­che Voll­zugs­auf­ga­ben wahr­zu­neh­men hat und inso­weit Kennt­nis­se zur Fahr­erlaub­nis-Ver­ord­nung (FeV), der Ver­ord­nung über die Zulas­sung von Fahr­zeu­gen zum Stra­ßen­ver­kehr (FZV), der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StVZO) und des Lan­des­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­set­zes (LOWiG) haben muss. Alle Fortbildungsangebote gliedern sich in einen rechtstheoretischen Teil … 1. nach Gefahrenlage im … 3 regelt, dass die Beschäf­tig­ten die Stu­fe 3 nach zwei Jah­ren unun­ter­bro­che­nen Tätig­keit inner­halb der­sel­ben Ent­gelt­grup­pe in der Stu­fe 2 erreichen. Die vom Ange­stell­ten im Außen­dienst zu erfül­len­den Tätig­kei­ten erfor­dern sowohl gründ­li­che und viel­sei­ti­ge Fach­kennt­nis­se als auch selb­stän­di­ge Leistungen. Eine Tätig­keit im Gemein­de­voll­zugs­dienst – im Außen­dienst (Strei­fen­dienst) – erfüllt die tarif­li­chen Tätig­keits­merk­ma­le der Ver­gü­tungs­grup­pe V c des all­ge­mei­nen Teils der Anla­ge 1 a (VKA). 2 Nr. Der Ange­stell­te hat im vor­lie­gen­den Fall einen Anspruch auf Ver­gü­tung nach der Ent­gelt­grup­pe 8, Stu­fe 2 TVöD (VKA). 1, § 288 Abs. It looks like nothing was found at this location. Raguse Garten-, Landschafts- und Sicherheit und Ordnung l(i)eben - Das Ordnungs- und Standesamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder neue Mitwirkende als Freiwillige Kommunale Ordnungshelfer. 1 VersAus­glG wird, wenn die aus­gleichs­be­rech­tig­te Per­son ver­stor­ben ist, ein Anrecht der aus­gleichs­pflich­ti­gen Per­son auf Antrag nicht län­ger auf­grund des Versorgungsausgleichs…, Sachgrundlose Befristung - nach Tarifvertrag auch über 2 Jahre hinaus, Wei­ter­be­schäf­ti­gung eines Ju­gend­ver­tre­ters, Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Leiharbeitern, Externe und interne Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst - und der externe schwerbehinderte Stellenbewerber, Außerordentliche fristlose Kündigung - wegen Drohung mit einem Selbstmord, Schadensersatz wegen unterlassener Beschäftigung im öffentlichen Dienst, Gemeindevollzugsdienst - und die Eingruppierung nach TVöD, Ent­gelt­gleich­heits­kla­ge – und die Ver­mu­tung der…, Klagt eine Frau auf glei­ches Ent­gelt für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit (Art. Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Um Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Gemeinde die Aufgabenübertragung auf den GVD öffentlich bekanntgeben. Hier­bei hat er abzu­wä­gen, ob ein Ein­griff erfor­der­lich ist, wel­che Maß­nah­men in Betracht kom­men und zu ent­schlie­ßen, wel­che von gege­be­nen­falls meh­re­ren Maß­nah­men er ergreift. : 0351 47045-10 | Fax: 0351 47045-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.s-vwa.de Zweigstelle Chemnitz … Ver­fügt die/​der Beschäf­tig­te über eine ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung von min­des­tens einem Jahr, erfolgt die Ein­stel­lung in die Stu­fe 2; ver­fügt sie/​er über eine ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­ren von min­des­tens drei Jah­ren, erfolgt bei Ein­stel­lung nach dem 31.12 2008 in der Regel eine Zuord­nung zur Stu­fe 3. Die­ser Anspruch ergibt sich auf­grund Ver­zugs nach § 286 Abs. als Außen­dienst­mit­ar­bei­ter der Buß­geld­be­hör­de gemäß § 35, 47 OWiG nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen die Erfor­schung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten; es gilt also auch hier das Opportunitätsprinzip“. Blaulicht und Martinshorn, die Teilnahme am sogenannten Die Mitarbeiter sind für bestimmte Aufgaben zuständig: Vollzugsdienste, Tierkontrolle, den ruhenden Verkehr, Lärmschutz sowie illegale Müllablagerung. Arbeits­ge­richt Frei­burg, Urteil vom 3. Wir haben erfolgreich zur „passenden Rechtsform“ der IKZ über den öffentlich-rechtlichen Vertrag bis hin zur Gründung eines Zweckverbandes beraten (u.a. Der Ange­stell­te hat Anspruch auf die Ver­zin­sung rück­stän­di­ger Dif­fe­renz­be­trä­ge. – Stellenbewertung für Beschäftigte (ehemals: Angestellte, Arbeiter) nach TVöD (TV-L) und Sonderregelungen:. Eine der wesentlichen Zielsetzungen der Ordnungsbehörde ist deshalb auch durch uniformierte Präsenz zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet beizutragen. Daher bedurf­te es inso­weit kei­ner Gele­gen­heit zur Erwi­de­rung nach inter­ner Rück­spra­che bei er Beklagten. Der Kla­ge lässt sich nicht schlüs­sig ent­neh­men, dass die Vor­aus­set­zun­gen für eine ent­spre­chen­de Ein­stu­fung gege­ben sind. Kommunaler vollzugsdienst koblenz stellenangebote Sie suchen Stellenangebote Koblenz? Die Beklag­te hat­te Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zum Inhalt des Schrift­sat­zes im Arbeits­ge­richt­ter­min vom 12.11.2014. Die unmit­tel­ba­re und zwin­gen­de Gel­tung einer Betriebsvereinbarung, Sonn­tags­ar­beit im Online-Ver­sand­han­del bei „Same-Day-Delivery“-Versprechen, Dis­kri­mi­nie­rung wegen des Kopf­tuchs – und die Ent­schä­di­gung für die Stellenbewerberin, Noch­mals: Kopf­tuch­ver­bot an Ber­li­ner Schu­len – und die Benach­tei­li­gung wegen der Religion, Die Dis­kri­mi­nie­rung des Stel­len­be­wer­bers – und die Frist für den Entschädigungsanspruch, Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung – und die Haf­tung des Betriebs­er­wer­bers in der Insolvenz, Ein­grup­pie­rung, Höher­grup­pie­rung, Umgrup­pie­rung, Rück­grup­pie­rung – einer Justizfachangestellten, Ein­grup­pie­rungs­fest­stel­lungs­kla­ge, Das ent­wen­de­te Des­in­fek­ti­ons­mit­tel – und die frist­lo­se Kündigung, Gemein­de­sat­zun­gen und Poli­zei­ver­ord­nun­gen der Orts- und Kreispolizeibehörde, Vor­schrif­ten über das Ver­bot, Ver­kehrs­hin­der­nis­se zu berei­ten oder Fahr­zeu­ge unbe­leuch­tet abzustellen, Ver­kehrs­ver­bo­te auf Feld­we­gen und sons­ti­gen beschränkt öffent­li­chen Wegen, Vor­schrif­ten über Son­der­nut­zun­gen an öffent­li­chen Stra­ßen, über das Rei­ni­gen, Räu­men und Streu­en öffent­li­cher Stra­ßen und über den Schutz öffent­li­cher Straßen, Vor­schrif­ten über das Rei­se­ge­wer­be und Marktwesen, Vor­schrif­ten über das Ver­bot des Lagerns oder Abla­gerns von Abfällen, Vor­schrif­ten über das Betre­ten der frei­en Land­schaft und geschlos­se­nen Rebenbaugebiete, Vor­schrif­ten über den Nach­weis der Berech­ti­gung zur Aus­übung der Fischerei, Vor­schrif­ten über Anschlä­ge und uner­laub­tes Plakatieren, Vor­schrif­ten über die Beläs­ti­gung der Allgemeinheit, Vor­schrif­ten über das Hal­ten gefähr­li­cher, BAG, Urteil vom 07.07.2004 – 4 AZR 507/​03, BAG, Urteil vom 10.12.1997 – 4 AZR 221/​96, BAG, Urteil vom 23.09.2009 – 4 AZR 308/​08, BAG, Urteil vom 22.04.2009 – 4 AZR 166/​08 27; BAG, Urteil vom 21.03.2012 – 4 AZR 266/​10 42, BAG, Urteil vom 21.03.2012, a.a.O., Rn. Auch ohne, dass er die Vor­schrif­ten voll­stän­dig ken­nen muss, han­delt es sich um eine hin­sicht­lich des Umfangs und der inhalt­li­chen Brei­te beacht­li­che Men­ge von Vor­schrif­ten, ange­sichts derer die Tarif­merk­ma­le „gründ­li­che und viel­sei­ti­ge Fach­kennt­nis­se“ gege­ben sind. Ange­sichts der gro­ßen Anzahl und des brei­ten inhalt­li­chen Spek­trums der nöti­gen Kennt­nis­se ist von dem Erfor­der­nis gründ­li­cher und viel­sei­ti­ger Kennt­nis­sen aus­zu­ge­hen. Inso­weit ist ins­be­son­de­re zu beach­ten, dass der Ange­stell­te hin­sicht­lich der Über­prü­fung der Ein­hal­tung ord­nungs- und sicher­heits­recht­li­cher Vor­schrif­ten einen umfas­sen­den Auf­trag hat und – wie sich aus der Stel­len­be­schrei­bung ergibt – sich schnell auf unter­schied­li­che Situa­tio­nen und Rechts­la­gen ein­stel­len und die rich­ti­gen Maß­nah­men ergrei­fen muss. Ein…, Min­dest­lohn – und die Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge, Arbeits­ver­trag­lich geschul­de­te Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge sind nicht zusätz­lich zum gesetz­li­chen Min­dest­lohn zu zah­len. In der Stel­len­be­schrei­bung heißt es unter der Über­schrift „sons­ti­ge Erklä­run­gen über Art und Umfang der Tätig­kei­ten (beson­de­re Anfor­de­run­gen an den Arbeits­platz)“ u.a. Betriebs­ver­ein­ba­rung – oder nur eine Regelungsabrede? Deshalb pochen Oktober) ist der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) in der Prinzregentenstraße in der Ludwigshafener Innenstadt auf Streife. Ein…, Min­dest­lohn – und die Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge Arbeits­ver­trag­lich geschul­de­te Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge sind nicht zusätz­lich zum gesetz­li­chen Min­dest­lohn zu zah­len. Soweit die Kla­ge auf eine Ein­grup­pie­rung in die Ent­gelt­grup­pe 8, Stu­fe 3 gerich­tet ist, war sie abzu­wei­sen. Hans-Böckler-Strasse 8. zu been­di­gen (repres­si­ve Tätig­keit); § 1 Abs. Der Beklag­ten war kein Schrift­satz­nach­lass zur Erwi­de­rung auf den Schrift­satz des Ange­stell­ten vom 07.11.2014, wel­cher dem Beklag­ten­ver­tre­ter am sel­ben Tag zuge­gan­gen ist, ein­zu­räu­men gem. Dem­entspre­chend kann die gesam­te Tätig­keit des Ange­stell­ten, die zum Außen­dienst des Ange­stell­ten gehört, nur ein­heit­lich bewer­tet wer­den. Tiefbau GmbH & Co.KG. Try again Thanks. Dabei müs­sen für eine Ent­schei­dung unter­schied­li­che Infor­ma­tio­nen ver­knüpft und unter­ein­an­der abge­wo­gen wer­den. Dezem­ber 2014 – 14 Ca 180/​14, Ent­gelt­gleich­heits­kla­ge – und die Ver­mu­tung der… Klagt eine Frau auf glei­ches Ent­gelt für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit (Art. Gemes­sen an die­sen Maß­stä­ben des Bun­des­ar­beits­ge­richts ist vor­lie­gend unter Erfül­lung des tarif­li­chen Merk­mals „selb­stän­di­ge Leis­tun­gen“ aus­zu­ge­hen. Eingruppierung Kommunaler Vollzugsdienst. 21. … 4.2 Den Gemein­de­voll­zugs­be­diens­te­ten obliegt im Rah­men ihrer poli­zei­li­chen Zustän­dig­keit gemäß § 1 Abs. Es sind Fach­kennt­nis­se von nicht ganz uner­heb­li­chem Aus­maß und nicht nur ober­fläch­li­cher Art zu ver­lan­gen. Erst wäh­rend eines Strei­fen­gangs stellt sich her­aus, ob und gege­be­nen­falls für wel­che Sach­ver­hal­te wel­che denk­ba­ren Ent­schei­dungs­al­ter­na­ti­ven bestehen. 22 talking about this. Von Land zu Land, von Kommune zu Kommune werden die Kolleginnen und Kollegen anders ge - nannt. Kennt­nis­se in fol­gen­den Berei­chen auf­zu­wei­sen hat: - Vor­schrif­ten über das Hal­ten und Par­ken und über die Sorg­falts­pflich­ten beim Ein- und Aussteigen. 2 ArbGG. 2 PolG, 53 Abs. Auf den Vor­trag des Ange­stell­ten zum Umfang sei­ner Ent­schei­dungs­be­fug­nis­se beim Ein­satz mobi­ler Mess­ge­rä­te kam es nicht streit­ent­schei­dend an. Noch in der vor­an­ge­gan­ge­nen Arbeits­be­schrei­bung vom 18.04.2013 unter­schied die Beklag­te über­dies bei der Anga­be des pro­zen­tua­len Anteils an der Arbeits­zeit nicht nach den ein­zel­nen Tätigkeiten.